LAG Köln - Urteil vom 26.10.2000
5 Sa 597/00
Normen:
Umzugstarifvertrag vom 24. Juni 1996 § 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 03.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1765/99

Berlinumzug; Sozialplanabfindung

LAG Köln, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen 5 Sa 597/00

DRsp Nr. 2002/15293

Berlinumzug; Sozialplanabfindung

»Eine zur Begründung eines Abfindungsanspruchs führende Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Bundesbehörde wegen des Berlinumzugs im Sinne von § 10 Umzugstarifvertrag kann auch dann vorliegen, wenn der Angestellte nicht damit rechnen kann, dass ihm im Bonner Raum eine seiner bisherigen Tätigkeit vergleichbare Tätigkeit angeboten wird und er wegen des Angebots einer Stelle außerhalb des öffentlichen Dienstes einen Aufhebungsvertrag mit der Behörde abschließt.«

Normenkette:

Umzugstarifvertrag vom 24. Juni 1996 § 10 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 03.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1765/99