Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Der Kläger wendet sich gegen das teilweise Ruhen seiner Versorgungsbezüge.
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