I. Streitig ist, wie der Einkommensverlust als Voraussetzung für einen Berufsschadensausgleich (BSA) zu ermitteln ist, wenn ein Schwerbeschädigter den erlernten Beruf eines selbständigen Handwerkers zwar nach der Schädigung weiterhin ausgeübt, aber vor Vollendung des 65. Lebensjahres aufgegeben hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|