Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - 1. Fachsenat für Personalvertretungssachen nach dem Landespersonalvertretungsrecht - vom 2. August 2021 wird verworfen.
Die auf die Feststellung des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts des Antragstellers nach §
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