I.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger im Januar 1977 Anspruch auf Berufsschadensausgleich (BSchA) erworben hat.
Bei dem am 19. Mai 1918 geborenen Kläger waren zuletzt als Schädigungsfolgen anerkannt:
1. basale Rippenfellschwarte rechts nach Lungendurchschuß mit leichter Einschränkung der Zwerchfellbeweglichkeit. Knochennarbenbrücke zwischen 8. und 9. Rippe.
2. Chronische Harnwegs- und Vorsteherdrüsenentzündung nach Blasendurchschuß.
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