Die Klägerin verlangt von der Beklagten eine Witwenrente.
Der verstorbene Ehemann der Klägerin war seit 1956 bei der Beklagten beschäftigt. Er war, bevor er die Ehe mit der Klägerin schloß, zweimal verheiratet und lebte seit 1981 oder 1982 mit der Klägerin zusammen, die ebenfalls schon einmal verheiratet gewesen war. In den letzten Jahren hatte sich der Verstorbene nicht wohlgefühlt. Er war verschiedentlich arbeitsunfähig erkrankt und im März 1985 bei der Arbeit zusammengebrochen. Am 4. April 1985 wurde er erneut ins Krankenhaus eingeliefert. Zwei Tage später wurde auch die Klägerin in demselben Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|