A.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Betriebsrat anläßlich einer Betriebsänderung im Betrieb des Arbeitgebers einen Sozialplan verlangen kann.
1. Arbeitgeber ist die Gesellschaft "B Produktionsgesellschaft R mbH". Diese Gesellschaft wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 18. März 1986 von der Firma "S GmbH" mit Sitz in München und dem Diplom-Betriebswirt K., Berlin, gegründet. Der Geschäftsanteil der S GmbH beträgt 100.000,-- DM, der des Diplom-Betriebswirts K. 25.000,-- DM. Die Firma der Gesellschaft lautete zunächst "B Produktionsgesellschaft mbH". Sie wurde am 27. Mai 1986 mit Rücksicht darauf geändert, dass es in Berlin eine weitere Gesellschaft "B GmbH" gab, deren Gesellschafter ebenfalls die S GmbH und die Firma E Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH waren, und die in Berlin, T, ihren Sitz hatte.
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