Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund von betriebsbedingten Kündigungen.
Der am 21. März 1950 geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger war seit dem 1. August 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Nach einer Tätigkeit als Sachgebietsleiter des Liegenschaftsamtes war er seit dem 1. Januar 2000 als Sachgebietsleiter der Straßenverkehrsbehörde bei einer Vergütung nach der VergGr. IVb
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