LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.11.1990 15 Sa 86/90
Normen:
BetrVG § 102 ; BGB § 620 ;
Fundstellen:
DB 1991, 554
LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 25
Betriebsrat: Anhörung bei Kündigung - Angaben zur Kinderzahl des Arbeitnehmers
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.1990 - Aktenzeichen 15 Sa 86/90
DRsp Nr. 2002/7851
Betriebsrat: Anhörung bei Kündigung - Angaben zur Kinderzahl des Arbeitnehmers
1. Zur unzutreffenden Angabe der Kinderzahl des Arbeitnehmers bei Anhörung des Betriebsrats.2. Für den Arbeitgeber besteht keine Verpflichtung, über die Angaben in den Steuerkarten hinaus weitere Nachforschungen anzustellen.