ArbG Bielefeld, vom 16.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 6/91
Betriebsrat: Anspruch auf Befreiung vom Schichtdienst zur effektiven Teilnahme an der Betriebsratssitzung
LAG Hamm, Beschluss vom 23.10.1991 - Aktenzeichen 3 TaBV 97/91
DRsp Nr. 2002/6580
Betriebsrat: Anspruch auf Befreiung vom Schichtdienst zur effektiven Teilnahme an der Betriebsratssitzung
Ein in einem Durchfahrbetrieb in Wechselschicht arbeitendes Betriebsratsmitglied kann nach § 37 Abs. 2BetrVG von vor oder nach einer Betriebsratssitzung liegenden Schichtzeiten zu befreien sein, wenn dies zur aktiven, d.h. geistig wachen Teilnahme an der Betriebsratssitzung erforderlich ist.
Normenkette:
BetrVG § 37 Abs. 2 ;
Hinweise:
Anmerkungen und Entscheidungsbesprechungen:
Ortmann, BetrR 1992, 39
Vorinstanz: ArbG Bielefeld, vom 16.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 6/91