LAG Berlin - Urteil vom 18.06.1992
14 Sa 15/92
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AiB 1993, 46
AuR 1993, 87
BB 1993, 291
DB 1993, 1528
Vorinstanzen:
ArbG Berlin,

Betriebsrat: Freistellung für Tätigkeit und deren Vorbereitung

LAG Berlin, Urteil vom 18.06.1992 - Aktenzeichen 14 Sa 15/92 - Aktenzeichen 14 Sa 46/92

DRsp Nr. 2002/6616

Betriebsrat: Freistellung für Tätigkeit und deren Vorbereitung

1. Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit die Teilnahme an Betriebsrätetreffen mit Betriebsräten anderer Betriebe als erforderlich angesehen, dann entsteht für den Betriebsrat ein Vertrauenstatbestand. Will der Arbeitgeber hiervon in Zukunft abweichen, muß er dies dem Betriebsrat eindeutig erklären. 2. Betriebsbedingte Gründe gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG, die der Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit entgegenstehen, liegen bei Teilzeitbeschäftigten vor, wenn die Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen (Teil-) Arbeitszeit, jedoch innerhalb der Normalarbeitszeit der Volltagsbeschäftigten liegt.