A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs. Die Antragstellerin ist ein Einzelhandelsunternehmen. Der weitere Beteiligte ist der im Betrieb der Antragstellerin in Gießen gewählte Betriebsrat. Im Gießener Betrieb findet der Manteltarifvertrag für den hessischen Einzelhandel (nachfolgend
"Arbeitszeit
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|