LAG Baden-Württemberg, vom 12.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 6 TaBV 13/73
Betriebsrat: Schulung von Jugendvertretern
BAG, Beschluß vom 10.06.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 139/73
DRsp Nr. 2007/24706
Betriebsrat: Schulung von Jugendvertretern
»1. Auch Jugendvertreter können im Hinblick auf die ihnen nach § 70 Abs. 1 Nr. 2BetrVG obliegenden Aufgaben nach § 37 Abs. 6BetrVG über "Gesundheitsschutz im Betrieb" geschult werden, wenn dabei der Jugendschutz im Mittelpunkt steht.2. Das ist aber nicht der Fall, wenn eine unter vorgenanntem Thema stehende Schulungsveranstaltung speziell die in § 87 Abs. 1BetrVG, insbesondere Nr. 7 genannten Mitbestimmungsrechte behandelt, weil Mitbestimmungsrechte nur vom Betriebsrat wahrgenommen werden können.«