Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 Abs. 2 BetrVG, Kostenentscheidung
BAG, Beschluss vom 07.07.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 2/54
DRsp Nr. 2007/23201
Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 Abs. 2BetrVG, Kostenentscheidung
»1. Für die Gültigkeit einer Abstimmung nach § 13 Abs. 2BetrVG ist außer der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, daß die Mehrheit der wahlberechtigten Angehörigen jeder Gruppe sich an der Abstimmung beteiligt.2. Für eine Kostenentscheidung ist im gesamten Beschlußverfahren kein Raum.«
Normenkette:
BetrVG (1952) § 13 Abs. 2 ;
Gründe:
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