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Rechtsprechung
1989
BSG
BSG - Urteil vom 31.05.1989
9 RVg 3/89
Normen:
OEG
§
1
Abs.
1
, §
6
Abs.
3
;
KOVVfG
§
15
Abs.
1
;
SGG
§
103
, §
128
;
Fundstellen:
BSGE 65, 123
Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer
BSG,
Urteil
vom 31.05.1989
- Aktenzeichen 9 RVg 3/89
DRsp Nr. 1999/6737
Beweiserleichterung nach §
15
KOVVfG
gilt auch für Gewaltopfer
1. Auch für Gewaltopfer gilt die für Kriegsopfer geschaffene Beweiserleichterung nach §
15
KOVVfG
. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
OEG
§
1
Abs.
1
, §
6
Abs.
3
;
KOVVfG
§
15
Abs.
1
;
SGG
§
103
, §
128
;
Fundstellen
BSGE 65, 123
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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