LAG Niedersachsen - Urteil vom 20.11.2007
11 Sa 1250/05
Normen:
BGB § 611 ; BGB § 133 ; BGB § 135 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 29.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 126/05

Bezugnahme auf Tarifvertrag, Gleichstellungsabrede, Altvertrag;

LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.11.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 1250/05

DRsp Nr. 2008/18500

Bezugnahme auf Tarifvertrag, Gleichstellungsabrede, Altvertrag;

»Ist in einem vor dem 01.01.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart, ohne dass die Tarifgeltung erkennbar an die Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers geknüpft ist, und ändern die Vertragsparteien nach dem 01.01.2002 lediglich eine einzelne Vertragsbedingung ab, so liegt hinsichtlich der Beurteilung der Tarifgeltung weiterhin ein "Altvertrag" im Sinn der Urteile des 4. Senats des BAG vom 17.04.2007 vor, mit der Folge dass ein Austritt des Arbeitgebers aus der tarifschließenden Verband die Dynamik beendet und der Arbeitnehmer keinen Anspruch die Zahlung zukünftiger Entgelterhöhungen hat.«

Normenkette:

BGB § 611 ; BGB § 133 ; BGB § 135 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen seit dem 01.01.2004.

Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Die Parteien haben am 10.05.2002 (Bl. 111 d.A.) und am 20.07.2005 (Bl. 101 d.A.) Änderungsverträge geschlossen.