BFH - Urteil vom 07.02.1997 (VI R 3/96) - DRsp Nr. 1997/3284
BFH, Urteil vom 07.02.1997 - Aktenzeichen VI R 3/96
DRsp Nr. 1997/3284
»Während einer Betriebsveranstaltung (Weihnachtsfeier) überreichte Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2EStG.«
Normenkette:
EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ;
Gründe:
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