BFH - Urteil vom 21.06.1990 (X R 48/86) - DRsp Nr. 1996/10789
BFH, Urteil vom 21.06.1990 - Aktenzeichen X R 48/86
DRsp Nr. 1996/10789
»Die Steuerfreiheit von Abfindungen, die aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns gezahlt werden, hängt u.a. davon ab, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Falls die Umsetzung als Fortsetzung eines einheitlichen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist.«
Normenkette:
EStG § 3 Nr. 9, § 34 Abs. 1, 2 ;
Gründe:
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