BGH - Urteil vom 24.01.1989 (VI ZR 130/88) - DRsp Nr. 1992/2109
BGH, Urteil vom 24.01.1989 - Aktenzeichen VI ZR 130/88
DRsp Nr. 1992/2109
b-c. Zweck und Anwendungsbereich des sogenannten Familienprivilegs des § 116;(c) keine Ä auch keine entsprechende Ä Anwendung im Rahmen des § 119 (Übergang von Beitragsansprüchen).
»... Die Frage, ob unter den in § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X genannten Voraussetzungen auch ein Anspruchsübergang nach § 119 Satz 1 SGB X ausgeschlossen ist, ist umstritten. ... Der erk. Senat hält die Ansicht für zutreffend, daß eine analoge Anwendung des § 116 Abs. 6SGB X im Rahmen des § 119SGB X nicht in Betracht kommt. ...
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