Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom ... wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 15 000 € festgesetzt.
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