BSG - 15.07.1992 (9a RV 33/90) - DRsp Nr. 1993/1382
BSG, vom 15.07.1992 - Aktenzeichen 9a RV 33/90
DRsp Nr. 1993/1382
»Eine Trainingsfahrt, die von einem Sportverein für seine Mitglieder organisiert wird, ist für einen während seines Sonderurlaubs teilnehmenden Soldaten einer Bundeswehrsportkompanie nicht seinem Wehrdienst zuzurechnen.«
Normenkette:
SVG § 80, § 81 Abs. 1 ;
I.
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