Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. September 2023 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Verletztenrente auf der Grundlage einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr 5102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Das
II
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