BSG - Beschluss vom 08.03.2024
B 12 BA 1/23 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 05.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 21 BA 310/19
LSG Bayern, vom 14.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 16 BA 106/21

Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Nichtzulassungsbeschwerde

BSG, Beschluss vom 08.03.2024 - Aktenzeichen B 12 BA 1/23 BH

DRsp Nr. 2024/6840

Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Nichtzulassungsbeschwerde

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Juli 2023 - L 16 BA 106/21 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1;

Gründe

I

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in der Zeit vom 12.4.2012 bis zum 15.4.2015 in seiner Tätigkeit als Vertriebsingenieur für die Beigeladene.