Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. September 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Der Kläger, der in den vorhergehenden Rechtszügen nicht anwaltlich vertreten war, begehrt Alg und wendet sich gegen Erstattungsansprüche. Umstritten ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Das
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