Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2023 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin S, D, beizuordnen, wird abgelehnt.
Nach § 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO kann einem Beteiligten für das Verfahren vor dem
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