BSG - Beschluss vom 19.02.2024
B 10 ÜG 2/23 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 09.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 SF 1/20

Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

BSG, Beschluss vom 19.02.2024 - Aktenzeichen B 10 ÜG 2/23 BH

DRsp Nr. 2024/5942

Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Mai 2023 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I

Der Kläger begehrt in der Hauptsache eine höhere Geldentschädigung für die überlange Dauer eines vor dem SG und LSG geführten Verfahrens über die Erstattung von Miet- und Heizkosten.