Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. März 2022 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
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