BVerwG - 02.02.1989 (5 C 2.86) - DRsp Nr. 1992/5206
BVerwG, vom 02.02.1989 - Aktenzeichen 5 C 2.86
DRsp Nr. 1992/5206
»Bei der Ausbildung zum Krankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz Fassung 1965 handelt es sich um eine im Sinne des § 7 Abs. 1BAföG förderungsfähige Ausbildung, die förderungsrechtlich als Ausbildung an einer Berufsfachschule zu werten ist (Bestätigung und Vertiefung von BVerwGE 72, 257 hier: V (545) 95 a-b]). Das gleiche gilt für die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer.«