BVerwG - 10.09.1992 (5 C 71.88) - DRsp Nr. 1993/3148
BVerwG, vom 10.09.1992 - Aktenzeichen 5 C 71.88
DRsp Nr. 1993/3148
»Die Vorschriften der §§ 44 ff. SGB X enthalten ein geschlossenes System der Rücknahme und des Widerrufs von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen. Neben den in diesen Vorschriften und im Bundessozialhilfegesetz geregelten Ansprüchen sind Ersatzansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Hilfeempfänger nicht gegeben.«
Normenkette:
SGB I § 60 ; SGB X §§ 44 ff. § § 102 ff. ;
Gründe:
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