BVerwG - 12.08.1988 (6 P 5.87) - DRsp Nr. 1992/5274
BVerwG, vom 12.08.1988 - Aktenzeichen 6 P 5.87
DRsp Nr. 1992/5274
Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Ausschluß eines Mitglieds aus dem Personalrat.Die Entscheidung ist in folgendem Leitsatz zusammengefaßt:
»Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtspr., vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).«