BVerwG - 16.06.1989 (6 P 10.86) - DRsp Nr. 1992/5162
BVerwG, vom 16.06.1989 - Aktenzeichen 6 P 10.86
DRsp Nr. 1992/5162
a-b. Pflicht des Personalrats zur Sparsamkeit und entsprechendes Prüfungsrecht des Dienststellenleiters im Rahmen kostenverursachender Tätigkeit;(b) insoweit kein Verstoß gegen das Verbot der Behinderung der Arbeit des Personalrats durch Aufzeichnung der Zielnummern von Ferngesprächen, die vom Telefonanschluß des Personalratsvorsitzenden aus geführt werden.
Normenkette:
BPersVG §§ 8, 44 ;
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