BVerwG - 18.07.1989 (5 C 28.85) - DRsp Nr. 1992/5151
BVerwG, vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 5 C 28.85
DRsp Nr. 1992/5151
»Bescheide über die Bewilligung von Ausbildungsförderung enthalten dann eine für den ganzen Ausbildungsabschnitt geltende Förderungsentscheidung dem Grunde nach i. S. des § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG, wenn der durch den Förderungsantrag nach § 46 Abs. 1BAföG zur Entscheidung gestellte Sachverhalt eine Bewilligung von Ausbildungsförderung nur auf der Grundlage einer inzidenten Feststellung eines der in den Nummern 1 bis 3 des § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG genannten Anspruchsgründe zuläßt.«