BVerwG - Beschluß vom 15.05.1991 (6 P 15.89) - DRsp Nr. 1996/9058
BVerwG, Beschluß vom 15.05.1991 - Aktenzeichen 6 P 15.89
DRsp Nr. 1996/9058
»Bei der Wahl von Gruppenmitgliedern in den Personalratsvorstand kann im Falle der Stimmengleichheit der notwendige Losentscheid nicht durch Streichholzziehen erfolgen, weil dieses Verfahren wenig transparent ist und es die Gefahr der Manipulation verstärkt in sich birgt.«