Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Versicherungspflicht der Klägerin als sog arbeitnehmerähnliche Selbstständige.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 9. Juni 2005 ist in entsprechender Anwendung von §
Das Bundessozialgericht (BSG) darf gemäß §
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die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
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