Die Berufung des Klägers gegen das am 12.05.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert im Berufungsrechtszug wird auf 28.704,00 € festgesetzt.
I.
Von der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird abgesehen, weil ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist, §§
II.
1) Die Berufung des Klägers ist gemäß §§
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