Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - 1. Fachsenat für Personalvertretungssachen nach dem Landespersonalvertretungsrecht - vom 13. September 2021 wird verworfen.
Die Beschwerde des Beteiligten hat keinen Erfolg. Die Rechtsbeschwerde ist nicht wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, weil die Beschwerdebegründung den Darlegungsanforderungen des §
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