Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Dezember 2014 werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
Die auf Divergenz (§
1. Die Beschwerden rügen eine Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in drei Fragen. Eine Divergenz im Sinne des §
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