1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2022 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin, hilfsweise über einen ihr zustehenden Schadensersatzanspruch.
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