LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.12.1996
9 Sa 521/96
Normen:
BAT § 22 Abs. 2 § 70, Anlage 1a ; BGB § 133 ;
Fundstellen:
ZTR 1997, 268

Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist: Unterbrechung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 521/96

DRsp Nr. 2001/15063

Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist: Unterbrechung

1. Die ausschließliche Betreuung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften und einzelnen Wohnungen ist i.S. von § 22 Abs. 2 BAT ein einziger Arbeitsvorgang.2. Dabei handelt es sich um eine gemäß Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 16 (Sozial- und Erziehungsdienst - VKA) BAT "schwierige Tätigkeit", da sie von den fachlichen Anforderungen mit den in Protokollerklärung Nr. 12 genannten Beispielen vergleichbar ist.3. Macht ein Angestellter des öffentlichen Dienstes nach § 70 BAT aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich Ansprüche geltend macht, will er damit gemäß § 133 BGB in der Regel auch den Lauf der Ausschlussfrist für die vergangenen sechs Monate unterbrechen.

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 2 § 70, Anlage 1a ; BGB § 133 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Vergütungsgruppenzulage.