Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.01.2018 -
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung
1.des Arbeitnehmers B in die Gehaltsgruppe II im 4. Tätigkeitsjahr des § 3 B. des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen,
2.der Arbeitnehmerin C in die Gehaltsgruppe II im 5. Tätigkeitsjahr des § 3 B. des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen,
3.der Arbeitnehmerin E in die Gehaltsgruppe II im 4. Tätigkeitsjahr des § 3 B. des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen,
4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
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