LSG Bayern - Urteil vom 07.02.2024
L 2 U 184/23
Normen:
SGG § 151 Abs. 1;
Fundstellen:
ZAP 2024, 211
ZAP EN-Nr. 193/2024
FA 2024, 120
Vorinstanzen:
SG München, vom 12.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 577/21

Einlegen der Berufung innerhalb der Berufungsfrist i.R.e. Anspruchs auf Gewährung eines persönlichen Budgets aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls

LSG Bayern, Urteil vom 07.02.2024 - Aktenzeichen L 2 U 184/23

DRsp Nr. 2024/2815

Einlegen der Berufung innerhalb der Berufungsfrist i.R.e. Anspruchs auf Gewährung eines persönlichen Budgets aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls

1. Ein isolierter PKH-Antrag beinhaltet keine Berufungseinlegung, wenn der Kläger aus vorausgehenden sozialgerichtlichen Verfahren prozesserfahren ist. 2. Voraussetzung dafür, dass bei der isolierten Beantragung von PKH für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein unverschuldeter Hinderungsgrund, rechtzeitig Klage oder Brufung einzulegen, gegeben ist, ist jedenfalls, dass der PKH-Antrag innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist vollständig und damit verbescheidungsfähig gestellt worden ist, was voraussetzt, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit dem dafür vorgeschriebenen Formular abgegeben wird.

Tenor

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12.01.2023 wird als unzulässig verworfen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 151 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Beklagte dem Kläger ein persönliches Budget aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls vom 30.04.2002 zu gewähren hat.

Der Kläger ist im Jahr 1956 geboren; seit dem 01.09.2018 bezieht er Rente wegen voller Erwerbsminderung.