SG Lüneburg, vom 20.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 34 R 490/06
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 13.12.2006 - Aktenzeichen L 2 R 466/06 ER
DRsp Nr. 2007/3163
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein auf das Urteil des BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R - gestütztes Begehren auf Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente kann nicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgt werden, solange nicht einzelfallbezogen ein Anordnungsgrund dargelegt und glaubhaft gemacht wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]