Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum vom 26.02.2004 bis zum 07.04.2004.
Die am 10.11.1964 geborene Klägerin ist seit dem 06.01.1992 bei der Beklagten als Bäckergesellin tätig. Ihr monatliches Bruttoeinkommen beträgt 2.160,20 EUR.
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