Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Auszahlung der zweiten Hälfte der Übergangsbeihilfe an einen ehemaligen Soldaten auf Zeit nach Rückgabe des vom Soldaten nicht genutzten Zulassungsscheins.
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