Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 26. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Erstattung der Kosten eines anwaltlichen Gutachtens, das er im Auftrag des bei der beteiligten Ministerin gebildeten Hauptpersonalrats erstellt hatte. Gegenstand des erstellten Gutachtens war die Beantwortung von Fragen zu den Themen "Informationsanspruch bei Auswahlentscheidungen" und "Anwendung des §
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