Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Im Streit steht die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in einer Angelegenheit der privaten Pflegeversicherung.
Die Kläger sind die Kinder und Rechtsnachfolger des im Klageverfahren verstorbenen Versicherten. Den für seine im Berufungsverfahren verstorbene, bei ihm mitversicherte Ehefrau im Januar 2016 gestellten Antrag auf Leistungen der privaten Pflegeversicherung lehnte die Beklagte - gestützt auf ein Gutachten - ab (Schreiben vom 18.2.2016). Im Ablehnungsschreiben wies sie auf die Möglichkeit, hiergegen Einwendungen geltend zu machen, wie folgt hin:
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