BVG § 19 Abs. 1 S. 2, § 18c Abs. 1 S. 3, § 81a Abs. 1 S. 1; SGB X § 112, § 116 ;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 81a Nr. 1
Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen Heilbehandlung gegen Versorgungsträger
BSG, Urteil vom 29.05.1991 - Aktenzeichen 9a/9 RVg 6/89
DRsp Nr. 1998/7836
Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen Heilbehandlung gegen Versorgungsträger
1. Die Aufwendungen für einen durch eine Gewalttat verletzten Versicherten kann die Krankenkasse auch dann von der Versorgungsverwaltung in vollem Umfang verlangen, wenn sie mit dem Schädiger einen die Versorgungsverwaltung bindenden Abfindungsvergleich geschlossen hat (Abgrenzung zu dem ein Teilungsabkommen betreffenden Urteil des Senats vom 6.10.1977 - 9 RV 24/76 = SozR 3100 § 19 Nr. 5).2. An Verfügungen der Krankenkasse, die diese bis zur Anerkennung der Verletzung als Versorgungsfall über den Schadensersatzanspruch getroffen hat, ist die Versorgungsverwaltung gebunden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 19 Abs. 1 S. 2, § 18c Abs. 1 S. 3, § 81a Abs. 1 S. 1; SGB X § 112, § 116 ;
Gründe:
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