EuGH Slg 1992, 1071 - Bernini/Minister van Onderwijs en Wetenschappen -
NZA 1992, 736
EuGH - Urteil vom 26.02.1992 (Rs C-3/90) - DRsp Nr. 1995/7
EuGH, Urteil vom 26.02.1992 - Aktenzeichen Rs C-3/90
DRsp Nr. 1995/7
A. Arbeitnehmer i.S. des Art. 48EGV ist auch, wer zu Zwecken der Berufsausbildung ein Praktikum (a) oder einen Vorbereitungsdienst als Studienreferendar (b) unter Bedingungen eines tatsächlichen und echten Lohn- oder Gehaltsverhältnisses ableistet.B. Begriff und Rechtsstellung des Wanderarbeitnehmers i.S. des Art. 48 und der VO (EWG) Nr. 1612/68 im Falle der Aufnahme eines Studiums im Herkunftsland nach Aufgabe einer Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat.zu A:
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