I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 3. März 2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über, eine Aufrechnung in Höhe von 96,00 € und ob das Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen des Vermieters des Klägers vom 4. November 2020 in Höhe von 1.123,51 € dem Kläger auszuzahlen ist.
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