BVerfG - Urteil vom 04.04.1967
1 BvR 414/64
Normen:
AVAVG § 37 Abs. 2 Satz 3 ; GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerfGE 21, 271
AP Nr. 6 zu § 37 AVAVG
BB 1967, 463
DB 1967, 638
DÖV 1967, 384
JuS 1967, 326
JZ 1967, 314
MDR 1967, 558
NJW 1967, 976
SGb 1967, 297
WM 1967, 365
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 29.11.1961 - Vorinstanzaktenzeichen L 5a Ar 1423/60
BSG, vom 14.02.1964 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RAr 15/62

Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - Grundrechtsfähigkeit einer inländischen juristischen Person hinsichtlich Pressefreiheit - Umfang der Pressefreiheit

BVerfG, Urteil vom 04.04.1967 - Aktenzeichen 1 BvR 414/64

DRsp Nr. 1996/7774

Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - Grundrechtsfähigkeit einer inländischen juristischen Person hinsichtlich Pressefreiheit - Umfang der Pressefreiheit

»1. Die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung.2. Das Grundrecht der Pressefreiheit kann einer inländischen juristischen Person zustehen.3. Die Pressefreiheit umfaßt auch den Anzeigenteil.4. Das Verbot der Veröffentlichung von Stellenangeboten für eine Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland (§ 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG) verstößt gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.«

Normenkette:

AVAVG § 37 Abs. 2 Satz 3 ; GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 ;

Gründe:

A.

I. Die Arbeitsvermittlung, die das Monopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist (siehe hierzu das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 -), besteht nach der Definition des § 37 Abs. 1 AVAVG in einer

Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, arbeitsuchende Arbeitnehmer mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen... zusammenzuführen.

Gegenüber der Tätigkeit der Presse ist die Arbeitsvermittlung im nächsten Absatz wie folgt abgegrenzt: